Das Förderprogramm richtet sich an Kunst- und Kultureinrichtungen sowie -initiativen in gemeinnütziger Trägerschaft. Einrichtungen, die nicht Mitglied der LKJ sind, bitten wir um eine aktuelle Gemeinnützigkeitsbescheinigung (in der Regel der sog. "Freistellungsbescheid" Ihres Finanzamtes). Falls Sie bisher noch keinen aktuellen Freistellungsbescheid eingereicht haben, nutzen Sie bitte hierfür die Upload-Funktion.
Zusätzlich können Fördervereine von Schulen für eine Förderung infrage kommen, und zwar dann, wenn qualifizierte Kulturakteur*innen für die Durchführung eingesetzt werden (z.B. freiberufliche Künstler*innen, Kulturpädagog*innen, eine Einrichtung der Kulturellen Bildung beauftragt wird, o.ä.).
Nicht antragsberechtigt sind Einzelpersonen, staatliche Einrichtungen sowie formale Bildungsorte wie Kitas, Schulen und Hochschulen.