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Vielfalt gemeinsam gestalten

Durch Kulturelle Bildung Demokratie erleben und stärken 

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Vielen Dank für Ihr Interesse am Förderprogramm "Vielfalt gemeinsam gestalten!"

Bitte füllen Sie das Formular möglichst vollständig und am besten gemeinsam mit Ihrer Kooperationsschule aus. Die mit einem roten Sternchen * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.
 

Tipp:
Bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen:

Falls Sie das Formular nicht in einem Zug ausfüllen wollen, können Sie die Eingabe auch unterbrechen:

Dafür finden Sie oben rechts den Button "Später fortfahren". Nach Ihrem Klick auf diesen Button können Sie Ihren Antrag speichern, Sie vergeben dafür einen Namen und ein Kennwort. Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist nicht zwingend notwendig, wir empfehlen es allerdings sehr, da Sie dadurch eine E-Mail mit einem persönlichen Zugangslink erhalten.
Wir können Ihr vergebenes Passwort nicht einsehen oder zurücksetzen.

Auf der Startseite sehen Sie oben rechts den Button "Zwischengespeicherte Umfrage laden". Nach dem Klick darauf werden Sie nach dem von Ihnen gewählten Namen sowie Ihrem Kennwort gefragt. Ihre gespeicherte Umfrage steht dann zur Weiterbearbeitung bereit.

 

Wichtig: Sollten sie technische Schwierigkeiten haben, melden Sie sich bitte frühzeitig bei Sandra Kilb: s.kilb(a)lkjnds.de
 

Die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.

Unter folgendem Link können Sie unsere Datenschutzerklärung nachlesen.

Bei Fragen können Sie sich auch gerne an unseren Datenschutzbeauftragten wenden: Sven Hartmann, E-Mail: datenschutz(a)lkjnds.de

 

In dieser Umfrage sind 37 Fragen enthalten.
Antragsteller*in
(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Wer stellt den Antrag?
Bitte auch die Postanschrift vollständig eintragen.

(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Wer ist die vertretungsberechtigte Person Ihrer Einrichtung?
Anders gefragt: Wer wird den Fördervertrag unterschreiben?

Personalpronomen sind ein Weg, die eigene Identität zu artikulieren. Die binäre Unterteilung in "sie" und "er" bildet allerdings nicht alle Menschen ab. Teilen Sie uns daher gerne mit, wie Sie angesprochen werden möchten.

Belegende Dokumente 
Das Förderprogramm richtet sich an die der LKJ angeschlossenen Verbände sowie sonstige niedersächsische kulturpädagogische Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Diese Kunst- und Kultureinrichtungen sowie -initiativen sollten in gemeinnütziger oder in kommunaler / staatlicher (=gemeinwohlorientierter) Trägerschaft sein:

  • Wir bitten um einen aktuellen "Freistellungsbescheid" Ihres Finanzamtes. Nutzen Sie bitte hierfür die Hochladen-Funktion.
  • Sollte in Ihrem Freistellungsbescheid kein eindeutiger Bezug zu einer Förderung von Kunst- und Kultur gegeben sein, können Sie den Vereinszweck zusätzlich durch Ihre Satzung belegen. In diesem Fall laden Sie diese bitte ebenfalls hoch. 
     
  • Öffentliche Einrichtungen in kommunaler / staatlicher Trägerschaft müssen kein Dokument einreichen.

Nicht antragsberechtigt sind Einzelpersonen sowie formale Bildungsorte wie Kitas, Schulen und Hochschulen.

Bitte laden Sie Ihre Gemeinnützigkeitsbescheinigung (und ggf. Satzung) in einem dieser Formate hoch: png, gif, jpg, jpeg, heic oder pdf
(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Bitte geben Sie hier die Bankverbindung an

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass es sich um das Konto der antragstellenden Institution / des antragstellenden Vereins handelt. Auszahlungen an Privatkonten sind nicht möglich.

Die Webseite Ihrer Einrichtung / Ihres Vereins
Durchführung
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Wer ist die verantwortliche Person für die Durchführung des Projekts?
Anders gefragt: Mit wem wird die LKJ den meisten Kontakt haben?
Personalpronomen sind ein Weg, die eigene Identität zu artikulieren. Die binäre Unterteilung in "sie" und "er" bildet allerdings nicht alle Menschen ab. Teilen Sie uns daher gerne mit, wie Sie angesprochen werden möchten.
Kooperation mit Schule

Das Programm Vielfalt gemeinsam gestalten fördert Projekte der Kulturellen Bildung in Kooperation von Schulen und außerschulischen Einrichtungen der Kulturellen Bildung.

Am besten füllen Sie die folgenden Fragen gemeinsam mit Ihrer Ansprechperson aus der Kooperationsschule aus. Ideal wäre es gemeinsam am Schreibtisch - es klappt aber auch digital, indem Sie den Fragebogen zwischenspeichern und die Zugangsdaten mit Ihrer Ansprechperson teilen.

 

(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Wie heißt die Schule, mit der Sie kooperieren?
Diese und die folgenden Fragen beziehen sich auf die Schule, mit der Sie federführend kooperieren. Falls es ggf. noch weitere Schulen gibt, die am Projekt beteiligt sind, können Sie deren Namen am Ende dieses Fragenblocks angeben. 
(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Handelt es sich um eine Ganztagsschule?

Es werden drei Organisationsformen der Ganztagsschule unterschieden:

1. Offene Ganztagsschule:
    außerunterrichtlichen Angebote in der Regel nach dem Unterricht
2. (Teil-)gebundene Ganztagsschule:
    die Schüler*innen sind an zwei oder drei Wochentagen zum ganztägigen Schulbesuch verpflichtet.
3. Voll gebundene Ganztagsschule:
    die Schüler*innen sind an mindestens vier Wochentagen zum ganztägigen Besuch verpflichtet.

Hier die Definitionen aus dem aktuellen Ganztagsschulerlass für Niedersachsen. 
Veröffentlicht im Schulverwaltungsblatt für Niedersachsen 1|2026, Seite 14 f: 

 

Sollten Sie unsicher sein, fragen Sie in Ihrer Kooperationsschule nach. 

 

(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Weitere Informationen zu Ihrer kooperierenden Schule
Bitte füllen Sie jede Zeile aus, ansonsten kann der Antrag nicht abgeschickt werden.
(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Wie ist die Schulform Ihrer kooperierenden Schule?

Zu den berufsbildende Schulen zählen:

a) die Berufsschule,                                                     e) die Berufsoberschule,
b) die Berufseinstiegsschule,                                     f) das Berufliche Gymnasium,
c) die Berufsfachschule,                                              g) die Fachschule.
d) die Fachoberschule,

Hier können Sie eventuelle weitere Kooperationsschulen angeben: 
Falls es noch weitere Schulen gibt, die am Projekt beteiligt sind. 
Fragen zur Projektorganisation (Projekt mit Schüler*innen)
(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Welche Qualifikationen hat das eingesetzte Personal?

Gefördert werden Kooperationen von Schulen und außerschulischen Einrichtungen der Kulturellen Bildung, die kreative Lernräume schaffen, in denen die kritische Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Themen, Machtverhältnissen und der Umgang mit diskriminierenden, anti-demokratischen Tendenzen zentrale Elemente sind.

Ziel der förderfähigen Angebote ist es, Werte wie Gerechtigkeit, Vielfalt oder Mitbestimmung/Partizipation praktisch erlebbar zu machen. Im Rahmen der förderfähigen Projekte sollen Kinder und Jugendliche in den Bereichen sozial-emotionale Kompetenzen, Sprachbildung, Selbstbestimmung, Integration, Mitbestimmung, Solidarität, Urteils- und Handlungskompetenz gefördert werden.

Bitte skizzieren Sie vor diesem Hintergrund die Qualifikation des eingesetzten künstlerischen oder kulturellen Personals: 

  • Durchführung von Projekten der Kulturellen Bildung
  • Vermittlung von o.g. Werten
  • Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen für
    • gesellschaftliche Themen
    • Rassismus und weitere Diskriminierungsformen (Intersektionalität),
    • Machtverhältnisse und Abwertungsmechanismen und
    • anti-demokratischen Tendenzen 

Bitte beschreiben Sie die Qualifikationen zu jedem der drei Spielgelstriche anhand weniger Stichworte. 

Maßgeblich ist die Erfahrung im professionellen Kontext. 

Qualifikation kann über ein Studium, eine qualifizierte Ausbildung und / oder über mehrjährige Erfahrung erworben werden. Nicht jeder Lebenslauf ist linear. 

Awareness und Kinderschutz

Bitte lesen: 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Rahmen der Projekte viele sensible Themen berührt werden können und es nötig ist, einen Safe-Space für die Teilnehmenden zu schaffen. Daher möchten wir Sie ermutigen, sich mit den Themen Awareness und Kinderschutz bereits vor Projektbeginn auseinander zu setzen. Vermutlich haben Sie auch bereits (erste) Schritte unternommen, zum Beispiel einen Handlungsleitfaden oder Verhaltenskodex für Ihre Projektarbeit definiert. 

Wir als LKJ wollen dem Thema Kinderschutz in Projekten Kultureller Jugendbildung künftig den Stellenwert geben, den es verdient und machen uns dafür stark, dass alle Mitglieder und Verbände, die Angebote für Kinder und Jugendliche machen, die Kinderrechte berücksichtigen und Schutzkonzepte einführen.

Dafür wird das Team Förderprogramme der LKJ Anfang 2027 verschiedene Austauschformate zum Thema anbieten. Wir wollen mit Ihnen in den Austausch zu gehen. Unter anderem wird es auch darum gehen, was WIR tun können, und wie wir Sie dabei unterstützen können, um Kinderschutz zu stärken 

 

Tipp: Übrigens bietet aktuell bis Dezember die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) eine kostenfreie Impulsberatung zur Entwicklung von Schutzkonzepten an: https://www.bkj.de/meldung/kostenfreie-beratungen-zur-schutzkonzeptenwicklung-in-der-kulturellen-bildung/

(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Wo wird das Projekt durchgeführt?

Mehrfachauswahl möglich

Räumlichkeiten einer Kultureinrichtung = In Ihren Räumlichkeiten oder in Räumlichkeiten einer weiteren Kultureinrichtung

Bitte wählen Sie alle zutreffenden Antworten aus

 

(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Wird die ganze Zeit eine Lehrkraft dabei sein?
(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Wie findet das Angebot statt?

Sie können mehrere Felder ankreuzen.
Falls das Projekt zum Beispiel im normalen Unterricht stattfindet und es zusätzlich noch außerunterrichtliche Workshops gibt, kreuzen Sie bitte beide Optionen an.
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Wie wird das Projekt durchgeführt ?
Sie können mehrere Felder ankreuzen.
Falls das Projekt zum Beispiel im normalen Unterricht stattfindet und es zusätzlich noch Workshops gibt, kreuzen Sie bitte beide Optionen an.
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
 Wie häufig soll das Projekt stattfinden? 

Sie können mehrere Felder ankreuzen und bei Bedarf auch kommentieren, falls Sie finden, dass eine kurze Erläuterung sinnvoll ist. Falls das Projekt zum Beispiel im normalen Unterricht stattfindet und es zusätzlich noch einen 4-tägigen Ferienworkshop gibt, kreuzen Sie bitte an: "1x pro Woche" und "Mehrere Tage am Stück". 

Ihr Projekt
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Projekttitel
(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Bitte beschreiben Sie Ihr Projekt in bis zu 3.000 Zeichen.
Über die Bewilligung Ihres Antrags entscheidet eine Jury auf Basis Ihres Antrags. Wir empfehlen eine möglichst konkrete Beschreibung dessen, was Sie vorhaben. 

Welches Ziel möchten Sie durch das beantragte Projekt erreichen?
Welche Maßnahmen sind dafür notwendig?
Wer ist beteiligt?
Was passiert und wie ist der Ablauf?

 

Folgende Grundsätze sind zudem zu beachten: 

1. Kulturelle Teilhabe unabhängig von sozialer Herkunft
Die Projekte stehen allen Kindern und Jugendlichen offen - kein Kind oder Jugendlicher soll etwa wegen seines Geschlechts, seiner Religion oder Herkunft sozial benachteiligt oder diskriminiert werden. Dies ermöglicht, verschiedene Alltagserfahrungen, soziales Miteinander und individuelle Lebensumstände einzubeziehen.

2. Für Vielfalt – gegen Diskriminierung  
Die Projekte fördern nach dem Prinzip der Gemeinschaft und Partizipation ein solidarisches Miteinander in der Vielfaltsgesellschaft. Die Projekte treten Gewalt, Rassismus und weiteren Diskriminierungsformen (Intersektionalität) entgegen. Diskriminierung wird aufgedeckt und entschieden bekämpft. Alle Beteiligten nehmen jedes Individuum in seiner Eigenständigkeit und seinen Äußerungen ernst. Machtverhältnisse werden kritisch reflektiert. 
Unterschiedlichen Hintergründen und Erfahrungen, Bedürfnissen der Geschlechter und Altersgruppen sowie individuellen Fähigkeiten wird mit Offenheit und Wertschätzung begegnet. Diese Vielfalt bildet die Grundlage des gemeinsamen kulturellen Bildungsprozesses. 
Die Wertebasis der Praxis bilden die Menschenrechte und die Orientierung an der Menschenwürde. Gemeinschaftliches Erleben, Vertrauensbildung und Teilhabe stehen im Zentrum. Soziale Beziehungen und Netzwerke werden durch gemeinschaftliche Entscheidungsprozesse gefördert. 

3. Orientierung an der Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen 
Die Projekte orientieren sich an der Lebensrealität der Teilnehmenden und achten sensibel darauf, pauschalisierende Zuschreibungen und Vorverurteilungen zu reflektieren, aufzulösen und / oder zu verhindern. Kinder und Jugendliche werden als Partner*innen in einem spielerischen und ästhetischen Gestaltungsprozess wahr- und ernstgenommen. Sie gestalten die Praxis aktiv mit. Sie erleben im gemeinsamen Schaffen, dass sie etwas bewirken können. Sie werden darin bestärkt, eigene Positionen zu entwickeln, diese zu reflektieren und mit anderen in einen Dialog zu treten.

4. Eigene kulturelle Praxis
Kulturelle Bildungspraxis verbindet emotionale, intellektuelle, körperliche und soziale Erfahrungen miteinander.
Durch künstlerische und kulturelle Verfahren wird das Hinterfragen von Gewissheiten, die Fähigkeit zur Kritik, Dekonstruktion und das Zulassen von Irritation gefördert. Dies schließt das Erkennen, Erschließen und produktive Aushalten verschiedenartiger Perspektiven ein.
Eine eigene kulturelle Praxis der Kinder und Jugendlichen ist daher Hauptbestandteil der geförderten Projekte. 

5. Gemeinsame diskriminierungssensible Bildungsarbeit 
Die Projekte finden in Kooperation zwischen außerschulischen Einrichtungen der Kulturellen Bildung und Schulen in Niedersachsen statt. 

(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Durch Kulturelle Bildung Demokratie erleben und stärken.

Wie und unter Einsatz welcher Methoden ermöglicht Ihr Projekt den Teilnehmenden, Werte wie Gerechtigkeit, Vielfalt oder Mitbestimmung/Partizipation, die sonst für Schüler*innen häufig abstrakt bleiben, praktisch zu erleben? 
Wie gelingt es Ihnen, kreative Lernräume zu schaffen, in denen die kritische Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Themen, Machtverhältnissen und der Umgang mit diskriminierenden, anti-demokratischen Tendenzen zentrale Elemente sind?

Bitte beschreiben Sie dies in bis zu 2.000 Zeichen.

Leitend ist dabei folgendes Demokratieverständnis: „Demokratie bedeutet Vielfalt, Mitbestimmung und eine Haltung der Offenheit und Wertschätzung gegenüber Anderen. Haltung meint dabei die bewusste Bereitschaft, demokratische Werte im Alltag zu leben.“ Zitat: Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel (2025): Haltung als Prinzip. Durch Kulturelle Bildung Demokratie stärken, S. 22.

Mögliche Schlagworte:

Stärkung von sozial-emotionalen Kompetenzen, Selbstbestimmung, Mitbestimmung, Solidarität, gegenseitiger Respekt, Urteils- und Handlungskompetenz der Schüler*innen, gemeinsamer kultureller Bildungsprozess auf Basis der Individualität und Unterschiedlichkeit der beteiligten Kinder und Jugendlichen,  Wertebasis der Praxis anhand der Würde und der Menschenrechte, Vertrauen, kritische Reflexion von Machtverhältnissen und -beziehungen, ..

 

Anregungen hierzu finden Sie auch in den Prinzipien der Kulturellen Bildung, die im Rahmen des Forschungsprojektes „KuBiDemo. Kulturelle Bildung als Praxis der Demokratiebildung" der Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel erarbeitet wurden (dort S. 68ff)

    • Prinzip der Multiperspektivität und des empathischen Perspektivwechsels 
    • Prinzip kritischer Reflexivität und Dekonstruktion 
    • Prinzip der Erfahrung und Körperlichkeit 
    • Prinzip der räumlichen und zeitlichen Verortung
    • Prinzip der Gemeinschaft und Partizipation
    • Prinzip des erweiterten Politikverständnisses und der gesellschaftlichen Relevanz

(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Projektlaufzeit

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis:

Das Projekt kann frühestens nach der Förderzusage mit der Durchführungsphase beginnen.

Das Projekt ist bis spätestens 31.07.2027 abzuschließen:
Bis dahin müssen alle Rechnungen vorliegen und bezahlt sein!

 

(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Welche Bereiche Kultureller Bildung werden in dem Projekt einbezogen?

(Mehrfachauswahl möglich)

Bitte wählen Sie die Gruppe(n) aus, die am ehesten passen. Theater beinhaltet bsp. auch Theaterpädagogik, Musik beinhaltet auch Vocal Coaching, etc...

z.B. Rap: Musik  & Literatur
z.B. Papiertheater: Bildende Kunst & Theater

Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation
Welche Medien und Formate werden Sie im Rahmen des Projekts verwenden?
Social Media
Pressearbeit
Präsentation und Dokumentation
Kosten

Sie können bis zu 15.000 Euro Förderung beantragen.
Bis zu dieser Antragssumme benötigen Sie keine Eigenmittel.

Einschränkung: Falls Sie doch weitere Fördermittel kombinieren, darf es sich nicht um Landesmittel handeln!

 

(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Bitte in jede Zeile eine Zahl eintragen.
Bis zu 15.000 Euro Förderhöhe benötigen Sie keine Eigenmittel oder Drittmittel. Tragen Sie dann eine 0 ein.

Ausgaben- und Finanzierungsplanung

Bitte verwenden Sie unsere Kalkulationsvorlage: Hier ist der Link zum Download

Den ausgefüllten Ausgaben- und Finanzierungsplan bitte hier uploaden

Bitte wählen Sie für den Upload Ihres Kosten- und Finanzierungsplans eines der Formate PDF (bevorzugt) oder ods, xls, xlsx
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?
Erklärungen
(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Doppelförderungen sind unzulässig (Kumulierungsverbot). Die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln anderer Förderprogramme für dieselben Maßnahmen wird ausgeschlossen!

(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Im Rahmen von Projektförderung mit Landesmitteln ist es eine zwingende Voraussetzung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist.

Als Maßnahmebeginn ist "grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten".

Anders gesagt:

Es darf noch kein Arbeits-, Miet-, Kauf-, … Vertrag geschlossen sein!
Die Stunden, die aufgewendet werden, um den Antrag zu stellen, können nicht über die Projektförderung finanziert werden!

(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Kooperationsprojekte dürfen keine Pflichtaufgaben der Schulen ersetzen.

Zum Beispiel: Es dürfen dadurch im Rahmen des Unterrichtes keine vorgeschriebenen Lehrerstunden "ersetzt oder eingespart" werden. Es muss sich immer um ein zusätzliches Angebot handeln.

 

(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Informationen zum Vorsteuerabzug.

Ist Ihre Einrichtung allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt?

Falls Sie die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz haben, dürfen nur Preise ohne Umsatzsteuer berücksichtigt werden.

(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Wer hat den Antrag ausgefüllt? 

Bitte geben Sie an: 

  • Ihren Vor- und Nachnamen,
  • Ihre Pronomen 
  • Ihre Funktion beim Antragsteller (=der Einrichtung) 
  • Ihre E-Mailadresse, falls anderweitig noch nicht eingetragen.  


Hinweis: Wir haben ein Freitextfeld gewählt, falls Sie den Antrag im Team ausgefüllt haben und mehrere Namen angeben wollen. 

(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Schlusserklärung